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Reparatur- und Prüfservice

 

REPARATUR- UND PRÜFSERVICE

 

Um erforderliche DIN/ISO-Voraussetzungen zur Messgenauigkeit von Vermessungsgeräten zu erfüllen, bieten wir in Zusammenarbeit mit unseren Partnern Überprüfungen, Wartungen, Instandsetzungen und Justagen einschließlich Prüfberichten und Prüfplaketten zu äußerst günstigen Konditionen an. In den Laboren und Werkstätten werden optische, mechanische, elektronische und lasertechnische Vermessungsgeräte aller Typen nach einem strengen QM-System geprüft und repariert. Neben der Zertifizierung der Werkstätten lassen wir auf Wunsch die Gerätereparaturen durch den TÜV bestätigen. Aufgrund der langjährigen Serviceerfahrung werden eine zuverlässige und reibungslose Abwicklung Ihrer Reparaturangelegenheiten im Express-Service für alle auf dem Markt befindlichen Instrumente und das entsprechende Zubehör aus den folgenden Kategorien garantiert:

• Bau- und Ingenieurnivelliere
• Bau- und Ingenieurtheodolite
• Tachymeter und Totalstationen
• Lasernivelliere und Rotationslaser
• Tiefbau- und Kanallaser
• Bergbau- und Tunnellaser
• Elektronische Messgeräte
• Dreifüsse und optische Lote
• Gleis- und Sondergeräte
• Libellen, Waagen und Zubehör
 

Topcon-Instrumente

Durch unsere Zusammenarbeit mit einem der größten Topcon-Servicecenter in Deutschland sind wir in der Lage Ihnen, neben den Topcon-Instrumenten aus den oben genannten Kategorien, auch einen Reparatur- und Prüfservice für GNSS-Systeme und Feldrechner aus dem Hause Topcon anzubieten
 

Reparaturbedingungen

Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Reparaturauftrag für alle Arbeiten die wir für nötig erachten als erteilt. Wir sind zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Instandsetzungsarbeiten zeigen. Bei der Reparaturerteilung kann der Kunde einen Kostenvoranschlag wünschen oder einen Höchstpreis setzen, wird dieser Überschritten ist das Einverständnis des Kunden einzuholen. Wir sind berechtigt die Reparatur in einer Partnerwerkstatt durchführen zu lassen, Reparaturtermine sind unverbindlich. Sämtliche Reparaturen werden nach Zeitaufwand und verwendetem Material berechnet. Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzüglich der entstandenen Kosten, erlischt unsere Aufbewahrungspflicht, spätestens jedoch nach Ablauf von 12 Monaten. Ansprüche aufgrund Reparaturmängel verjähren nach 6 Monaten. Bei Durchführung der Instandsetzungen kann es zu Datenverlusten kommen; eine Haftung für die Sicherung von Datenbeständen ist ausgeschlossen.